Liebe Patientinnen und Patienten!
Zum Jahreswechsel müssen wir auf das „E-Rezept“ umstellen.
Bitte haben Sie ein bisschen Geduld mit uns, wir gehen nicht davon aus, dass sofort alles reibungslos laufen wird. „E-Rezepte“ gelten zunächst nur für rezeptpflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte. Alles andere wird weiterhin auf Papierrezepten verordnet werden.
Zum Ausstellen eines E-Rezeptes benötigen wir auch zukünftig in jedem Quartal Ihre gültige Versicherungskarte, hier ändert sich nichts. Diese muss uns zwingend vor dem Erstellen des E-Rezeptes in der aktuellen gültigen Version vorliegen.
Zum Einlösen des E-Rezeptes in Ihrer Apotheke benötigen Sie Ihre Versicherungskarte oder eine passende Smartphone-App („E-Rezept-App“). Ein Ausdruck ist nicht mehr vorgesehen.
Dies kann am Folgetag ab 16.00 Uhr in der Praxis abgeholt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße, Ihr Praxisteam